Allgemeine Geschäftsbedingung Wintersaison

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle, der Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume im Clubhaus sowie der Zugänge des Tempelhofer Tennis Club e.V. (Kurz: TTC) in Berlin, im Weiteren Tennishalle genannt.

2. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder die Reservierung von Plätzen gelten die AGB’s in allen Punkten als bekannt und wirksam.

  1. Gesonderte Benutzungsvorschriften

Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgen auf eigene Gefahr.

Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Vorstands und des Platzwarts des TTC Folge zu leisten.

Die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen für Aschenplätze betreten werden.

Das Rauchen in der Tennishalle ist verboten.

Die Tennishalle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln, insbesondere sind die Plätze nach jeder Stunde abzuziehen, die Linien zu fegen. Bei Bedarf ist der Platz zu wässern und für die nachfolgenden Mieter wieder in einen spielfähigen Zustand herzurichten.

Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.

Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.

Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen des Personals der Tennishalle, Mitspieler oder Zuschauer erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle, verbunden mit den daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen.

Das Anbringen von Plakaten oder jeglicher anderen Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des TTC.

4. Vermietung der Hallenplätze

Allgemeines:

Buchungen von Einzelstunden werden ausschließlich über das Onlinebuchungssystem bookandplay vorgenommen.

Mit jeder Buchung kommt ein verbindlicher Hallenbenutzungsvertrag zustande, dem die AGB’s zugrunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 24 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishalle den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden.

Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Preise:

Es gelten die jeweils auf der Homepage des TTC veröffentlichten Preise je Stunde und Platz (gesonderte Preise für Mitglieder und Nichtmitglieder des TTC). In den Preisen ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer enthalten.

Mit der Buchung erwirbt der Nutzer das Recht, den gebuchten Platz für die gebuchte Zeit sowie die Sanitäranlagen und Umkleideräume im Clubhaus bestimmungsgemäß zu nutzen, wobei für den Zugang zum Clubhaus und in die Halle ein Schlüssel erforderlich ist, der gegen Pfand ausgegeben wird.

Mietdauer:

Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird. Wird über die gemietete Spielzeit hinaus länger als 10 Minuten gespielt, wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde und Platz sowie eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € berechnet.

Reklamationen des Mieters müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden gegenüber dem Vorstand des TTC unter der E-Mail-Adresse vorstand@tempelhofer-tennis-club.de vorgenommen werden.

Abonnements:

Abonnements können nur schriftlich, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

Nimmt der TTC den Antrag an, versendet er eine Buchungsbestätigung (bookandblay) über die gebuchten Stunden, sowie die Dauer des Abonnements.

Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch die Buchungsbestätigung zustande.

Mit der Auftragsbestätigung erfolgt die Rechnungsstellung des Mietpreises.

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich vor Beginn des Abonnements (= 1. Spielstunde) zur Zahlung fällig, bei vorliegen einer Einzugsermächtigung wird der Betrag per Lastschrift eingezogen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, hat der Mieter eine Mahngebühr von 5,00 € zu zahlen. Muss der Mieter erneut gemahnt werden, ist – neben einer weiteren Mahngebühr – der TTC berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung ein Buchungs- und Spielverbot auszusprechen. Erfolgt auch mit der dritten Mahnung keine fristgerechte Zahlung, kann das Abonnement außerordentlich fristlos gekündigt werden.  In diesem Fall ist der TTC berechtigt, Schadensersatzansprüche (entgangene Hallenmieten usw.) geltend zu machen.

Einzelstundenbuchungen:

Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters.

Der Mietpreis für gebuchte Einzelstunden ist sofort bei Buchung fällig und wird per Lastschrift eingezogen.

Aus organisatorischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Rechnungsstellung und die Abbuchung der gespielten Stunde erst Tage später erfolgt.

Der Mietpreis gilt solange als gestundet.

Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise, oder gar nicht nutzen, besteht kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises.

Gebuchte Stunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden.

Innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung nur, wenn der TTC die stornierte Stunde anderweitig vermieten kann; anderenfalls ist die Stunde zu bezahlen.

Ohne Stornierung erfolgt auch dann nicht eine Gutschrift der Hallenmiete, wenn die Halle zum gebuchten Zeitraum nicht genutzt werden kann, es sei denn, der TTC hat dies schuldhaft zu vertreten.

5. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus.

Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeitern und Aushilfen sowie Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände der Tennishalle in Verbindung stehen, ist gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auch auf den Zufahrten, Parkplätzen, Umkleiden und Duschen, gleich aus welchem Grund, in jedem Fall ausgeschlossen.

Eine Haftung für Schäden/Verletzungen der Nutzer durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung, durch motorische oder sportliche Defizite sowie durch unkonzentriertes Verhalten u. ä. oder bei Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen, gleich welcher Art, sowie bei Entwendung und Beschädigungen von Fahrzeugen, Fahrrädern usw. wird ausgeschlossen.

Ansprüche jeglicher Art aus dem Ausfall von Hallenstunden über den Wert der jeweiligen Buchungsstunde hinaus sind ausgeschlossen.

6. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Vermieter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) sowie weitergehend Hausverbot erteilen.

Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. Sonderregelung

Auf Grund der aktuellen Energiesituation und der möglichen Corona Einschränkungen gilt für die Wintersaison 2022/2023 folgende Regelungen.

Die Temperaturen in der Tennishalle werden durchschnittlich auf 16°C nach oben begrenzt, um den Verbrauch angemessen zu drosseln und damit der Steigerung der Heizkosten entgegenzuwirken. 

Sollte im Laufe der Wintersaison die Versorgung durch den Anbieter oder gesetzlicheren Regelung nicht möglich sein, entsteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung. Solange die Nutzung der Tennishalle auch ohne Betrieb der Heizung möglich ist, kann die Nutzung der Halle mit wärmerer Kleidung genutzt werden.

Eine Rückzahlung von Hallenmieten, Minderungsrechte, Ansprüche auf Schadenersatz oder eine sonstige Haftung des TTC für den Ausfall von gebuchten Hallenstunden wegen einer Untersagung der Hallennutzung aufgrund zur Eindämmung einer Covid-19 Pandemie erlassener Gesetze, Verordnungen und sonstiger behördlicher Anordnungen ist für die Dauer und im Umfang der Untersagung der Hallennutzung ausgeschlossen.

Eine Mietpreisminderung- oder Erstattung, Schadenersatzansprüche oder eine sonstige Haftung des TTC infolge zeitweiligen Energieausfalls, in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen und Seuchen ist ausgeschlossen. Der TTC ist für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Bereitstellung der gebuchten Tennishallenplätze befreit.

Der Vorstand

Stand 10/2022